Liebe Heidelbeeren-Freunde! Bringen Sie bitte eigene Behälter, wie Eimer, größere leichte Schüssel etc. mit. – CORONA – wir müssen achtsam sein! Wer uns noch nicht kennt, sollte wissen, dass Distel, Brennessel und andere Unkräuter bei uns auf der Plantage fast wie zu Hause sind. Bienen, Hummeln, Käfer, Libellen und Schmetterlinge sind selbstverständlich und sehr willkommen. Unsere Beeren haben Bio-Qualität, weil nicht gespritzt und nicht behandelt. Also – Natur pur!
Liebe Heidelbeerenfreunde! Die Frühsorte ist so schnell abgeflückt worden, dass die späteren Sorten noch nicht geschafft haben, nachzureifen. Aus diesem Grund müssen wir leider pausieren. Wir freuen uns auf Euch/Sie am Freitag, den 17.07.2020, ab 10:00 bis 18:00 Uhr. Die Selbstpflücker – bitte bis 17:00 Uhr kommen.
Liebe Heidelbeerenfreunde! Die frühen Sorten sind reif und warten darauf gepflückt zu werden. „Die lieben Stare“ haben bereits die ersten leckeren Beeren dieses Jahres probiert. Wer viel pflücken möchte, sollte lieber eine Woche/10 Tage warten und später kommen. Also, an diesem Samstag, den 11.07.2020 geht es los. Ab 10:00 bis 18:00 Uhr (Einlass für Pflücker bis 17:00 Uhr) sind wir für Sie/Euch da. Mindestmenge beim Pflücken (wie immer) – 1 kg pro Person.
Die Corona-Regeln in Niedersachsen sollen zum 6. Juli 2020 erneut gelockert werden, trotzdem möchten wir um Folgendes bitten: – Halten Sie genügend Abstand ein – mind. 1,5-2 Meter – Husten und Niesen Sie in die Armbeuge – Tragen Sie bitte im Kassenbereich einen Mund-Nasen-Schut – Vermeiden Sie bitte lange Warteschlangen, aber auch hier gilt der Abstand – Bringen Sie bitte eigene Gefäße zum Pflücken mit, wir haben aber auch Pflückkörbe vorrätig – Desinfektionsmittelspender werden für Kunden und Verkäufer bereitgestellt – Das Wiegen der Ware wird, wie immer, so vorgenommen, dass der Abstand gewahrt wird – Wir bitten um gegenseitige Rücksicht, Vorsicht und Achtung – Vielen Dank! Wir wünschen einen schönen erholsamen Erlebnistag!
Lange Zeit war nicht klar, ob die Selbstpflücke in diesem Jahr erlaubt sein würde. Zunächst hieß es vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, dass das Selbstpflücken von Obst kein Fall von notwendiger Lebensmittelversorgung sei. Stattdessen sei es ein Angebot von Freizeitaktivitäten, die im Rahmen der Corona-Kontaktverbotsregeln untersagt sind. Nun aber heißt es vom Ministerium, die Selbstpflücke ist nach § 5 der Corona-Schutzverordnung grundsätzlich erlaubt. Da die Felder für die Selbstpflücke sich in der Regel im Privatbesitz befinden, gelten auf ihnen die Regeln zum öffentlichen Raum nicht, sondern die für den Handel. Und nach §5, Absatz 1 der CoronaSchVO ist die Direktvermarktung für Landwirtschaftliche Betriebe erlaubt. Aber! Es gilt – Abstands- und Hygieneregeln auch auf dem Feld/Plantage einhalten!
Friesenweg 34
21217 Seevetal
040-234567
